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[AGBs]

 

 

 

 

Ohne das Kleingedruckte geht's bei uns auch nicht.

Unsere »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«.

 

1. Allgemeines

Für alle Schreibleistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich die deutsche Rechtsprechung.

[OuterOffice] ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei
Zahlungsverzug des Kunden, bereits erteilte Aufträge bis zur Erfüllung der
Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.

 

2. Preise/Anerkennung der in Auftrag gegebenen Arbeiten

2.1 Alle Preise sind Endpreise. Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

2.2 Die Zahlungsfrist beträgt 5 Arbeitstage nach Fertigstellung. Bei Nichteingehen der Zahlung 
innerhalb dieser Frist (Überschreitung der Zahlungsfrist) fallen Mahngebühren an. Die erste Mahnung
erfolgt mit Mahngebühren der Stufe I (10% des geschuldeten Betrages) mit einer Zahlungsfrist von
5 Tagen. 
Nach Ablauf dieser Frist folgt die zweite (eingeschriebene) Mahnung mit Mahngebühren der Stufe II
(15% des geschuldeten Betrages), zahlbar innerhalb von 5 Tagen. 
Nach nochmaligem Verstreichen der Frist wird der Rechtsweg beschritten.

2.3 Auf bereits reduzierte Preise (z. B. bei Studentenpreisen oder vorab vereinbarten Pauschalpreisen)
kann kein weiterer Nachlass gewährt werden.

2.4 Erhöht sich nach der Auftragserteilung und nach bereits erfolgter Angabe der voraussichtlichen Kosten
der Arbeitsumfang erheblich, werden die Kosten dem erhöhten Arbeitsumfang entsprechend angeglichen.
Dies gilt insbesondere auch für einen bereits zugesagten Pauschalpreis.

2.5 Für die Bearbeitung schwer verständlicher/schwieriger Texte - z. B. Texte mit sehr fachspezifischer Ausdrucksweise und/oder Arbeiten mit sehr hoher Fehlerquote (mehr als 10 Fehler/Seite) -  wird ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 25% auf den Endpreis erhoben; für Feiertags- oder Wochenend-Arbeiten ein Zuschlag in Höhe von 50%.

2.6 Bei Folge-Aufträgen werden ab einem Einzel-Auftragswert in Höhe von 50,00 Euro alle Aufträge
EINZELN abgerechnet und sind vom Auftraggeber gemäß AGB Punkt 2.2 zu bezahlen; offen stehende
Forderungen von
[OuterOffice] aus vorherigen Aufträgen sind zu begleichen, BEVOR ein neuer Auftrag
(Folge-Auftrag) übernommen und ausgeführt werden kann.
Für REGELMÄSSIGE in Auftrag gegebene Arbeiten, deren Auftragswert unter 50,00 Euro liegt, können - nach
vorheriger Absprache - einzelne Kostenabrechnungen bis zu einer jeweiligen Gesamthöhe von 200,00 Euro
zusammengefasst werden.

2.7 Bei einem Auftragsvolumen über 1.000,00 Euro ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 30%
des Auftragswertes erforderlich, zahlbar innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss.
Bei verzögerter Zahlung behält sich
[OuterOffice] eine Unterbrechung bereits laufender
Arbeiten vor, bis der vereinbarte Betrag auf dem Konto eingegangen ist.

2.8 Vor Beginn aller Arbeiten ist von Seiten des Kunden eine schriftliche Anerkennung (Bestätigung)
der in Auftrag gegebenen Arbeiten
und der voraussichtlichen Kosten
erforderlich, die dem
Kunden vorab schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt werden.
Falls während der Bearbeitung Änderungen und/oder Schwierigkeiten auftreten, die bei der
Auftragsbestätigung noch nicht abzusehen waren und zu erhöhtem Arbeitsaufwand 
führen, behält sich
[OuterOffice] eine Preisanpassung vor, die dem Kunden telefonisch 
oder schriftlich mitgeteilt wird und verbindlich ist. 

2.9 Sind von Seiten des Kunden berechtigte, nicht unerhebliche Mängel in der Bearbeitung zu
beanstanden, müssen diese den gesetzlichen Regelungen entsprechend
umgehend dem
Schreibbüro
[OuterOffice] mitgeteilt werden; gleichzeitig muss vom Kunden schriftlich eine
angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt werden (beginnend mit dem Zeitpunkt der
Mitteilung). Wird keine Nachbesserungsfrist gesetzt, gilt die geleistete Arbeit als anerkannt.
Der Kunde ist in dem Fall verpflichtet, die entstandenen Kosten innerhalb einer angemessenen
Zahlungsfrist zu begleichen (siehe auch Punkt 3 und Punkt 6).

2.10 Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Kunden (brutto für netto). 
Die Abrechnung der Leistungen und Lieferungen erfolgt per Rechnung oder Überweisung 
durch den Kunden. Im Einzelfall behält sich
[OuterOffice] vor, Leistungen per Vorkasse
oder Nachnahme durchzuführen.
[OuterOffice] steht das Recht zu, in Verzug befindliche 
Kunden von weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende 
Verträge abgeschlossen wurden. 

Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

 

3. Eigentumsvorbehalt

[OuterOffice] behält sich das Eigentum an den dem Kunden erbrachten 
Dienstleistungen und Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Telefonische, 
per eMail oder anhand des "Arbeitsvertrages" erteilte Liefer- und Leistungsvereinbarungen
sind gleichermaßen verbindlich. 
Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich per Post, E-Mail oder Fax. Vereinbarte Lieferzeit
beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung. Sind erforderliche, notwendige Angaben und
Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich die Frist entsprechend. Der Kunde
ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der zugesagten Lieferfrist
[OuterOffice] eine Nachfrist
zu setzen. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.
[OuterOffice] ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, ausdrücklich
ist etwas anderes vereinbart worden. Im Falle technischer Betriebsstörungen, eines Streiks
oder höherer Gewalt hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz oder Verzugsschaden
bei Nichterfüllung oder Lieferverzögerung der Leistung.

 

4. Datenschutz

Die vertrauliche Behandlung  der uns überlassenen Daten und Unterlagen 
ist für
[OuterOffice] selbstverständlich; auf Wunsch fügen wir der Auftragsbestätigung 
eine Datenschutzerklärung entsprechend der Grundlage des Datenschutzgesetzes (BDSG)
und des Informations- und Telekommunikationsgesetzes (IuTDG) bei. 

 

5. Rücktritt

Tritt der Kunde von einem bereits erteilten und rechtskräftigen Auftrag von Dienstleistungen
zurück, so muss der Kunde für den entgangenen Gewinn bzw. schon erstellte Schreibarbeiten
eine pauschale Entschädigung des kalkulierten Rechnungsbetrages zahlen.

 

6. Gewährleistung, Haftungsausschluss

Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen gemeldet werden.
An den Leistungen darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt.
Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei nicht zufrieden
stellender Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Kunde berechtigt, eine Minderung des
vereinbarten Preises zu verlangen (maximal 20% des vereinbarten Preises. Für Fehler in
Schreibarbeiten wird keine Haftung übernommen.

 

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die restlichen
Bedingungen weiterhin wirksam.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach (Main). 

 

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