Unsere »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«.
1. Allgemeines
Für alle
Schreibleistungen gelten ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen.
Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden
und Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung.
Für das jeweilige Vertragsverhältnis
gilt ausschließlich die deutsche Rechtsprechung.
[OuterOffice]
ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der AGB,
insbesondere bei
Zahlungsverzug des Kunden, bereits erteilte Aufträge
bis zur Erfüllung der
Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen
oder zu stornieren.
2. Preise/Anerkennung
der in Auftrag gegebenen Arbeiten
2.1 Alle
Preise sind Endpreise. Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
2.2 Die
Zahlungsfrist beträgt 5 Arbeitstage nach Fertigstellung.
Bei Nichteingehen der
Zahlung
innerhalb dieser Frist
(Überschreitung der Zahlungsfrist) fallen Mahngebühren
an. Die erste Mahnung
erfolgt mit
Mahngebühren der Stufe I
(10% des geschuldeten Betrages) mit einer
Zahlungsfrist von
5 Tagen.
Nach Ablauf
dieser Frist folgt die zweite
(eingeschriebene) Mahnung mit Mahngebühren der Stufe II
(15% des geschuldeten Betrages), zahlbar
innerhalb von 5 Tagen.
Nach nochmaligem Verstreichen der Frist wird der
Rechtsweg beschritten.
2.3 Auf bereits reduzierte Preise (z.
B. bei Studentenpreisen oder vorab vereinbarten Pauschalpreisen)
kann kein weiterer Nachlass gewährt werden.
2.4 Erhöht sich nach der
Auftragserteilung und nach bereits erfolgter Angabe der
voraussichtlichen Kosten
der Arbeitsumfang erheblich, werden die Kosten dem erhöhten
Arbeitsumfang entsprechend angeglichen.
Dies gilt insbesondere auch für einen bereits zugesagten
Pauschalpreis.
2.5 Für die Bearbeitung schwer
verständlicher/schwieriger
Texte - z. B. Texte mit sehr fachspezifischer Ausdrucksweise
und/oder Arbeiten mit sehr
hoher Fehlerquote
(mehr als 10 Fehler/Seite) - wird ein pauschaler Zuschlag
in
Höhe von
25% auf
den
Endpreis erhoben; für
Feiertags- oder Wochenend-Arbeiten
ein Zuschlag in Höhe von 50%.
2.6 Bei Folge-Aufträgen werden ab
einem Einzel-Auftragswert in Höhe von 50,00 Euro alle Aufträge
EINZELN abgerechnet und sind vom Auftraggeber gemäß AGB Punkt 2.2 zu
bezahlen; offen stehende
Forderungen
von
[OuterOffice]
aus vorherigen
Aufträgen sind zu begleichen, BEVOR
ein
neuer Auftrag
(Folge-Auftrag) übernommen und ausgeführt werden kann.
Für REGELMÄSSIGE in Auftrag
gegebene Arbeiten, deren Auftragswert unter 50,00 Euro liegt, können
- nach
vorheriger Absprache - einzelne
Kostenabrechnungen bis zu einer jeweiligen Gesamthöhe von 200,00
Euro
zusammengefasst werden.
2.7 Bei einem Auftragsvolumen über
1.000,00 Euro ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 30%
des Auftragswertes erforderlich, zahlbar innerhalb einer Woche nach
Vertragsabschluss.
Bei verzögerter Zahlung behält sich
[OuterOffice]
eine Unterbrechung bereits laufender
Arbeiten vor, bis der vereinbarte Betrag auf dem Konto eingegangen
ist.
2.8 Vor Beginn aller Arbeiten ist von
Seiten des Kunden eine
schriftliche Anerkennung (Bestätigung)
der in Auftrag gegebenen Arbeiten
und der voraussichtlichen
Kosten
erforderlich, die dem
Kunden vorab schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt werden.
Falls während der Bearbeitung Änderungen und/oder Schwierigkeiten
auftreten, die bei der
Auftragsbestätigung noch nicht abzusehen waren und zu
erhöhtem Arbeitsaufwand
führen, behält sich
[OuterOffice]
eine Preisanpassung vor, die dem
Kunden telefonisch
oder schriftlich mitgeteilt wird und verbindlich ist.
2.9 Sind von Seiten des Kunden
berechtigte, nicht unerhebliche Mängel in der Bearbeitung zu
beanstanden, müssen diese den gesetzlichen Regelungen entsprechend
umgehend
dem
Schreibbüro
[OuterOffice]
mitgeteilt werden; gleichzeitig muss vom Kunden schriftlich
eine
angemessene Frist
zur Nachbesserung gesetzt werden (beginnend mit dem Zeitpunkt der
Mitteilung). Wird keine Nachbesserungsfrist gesetzt, gilt die
geleistete Arbeit als anerkannt.
Der Kunde ist in dem Fall verpflichtet, die entstandenen Kosten innerhalb
einer angemessenen
Zahlungsfrist zu begleichen (siehe auch Punkt 3 und Punkt 6).
2.10 Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zu
Lasten des Kunden (brutto für netto).
Die Abrechnung der Leistungen und Lieferungen
erfolgt per Rechnung oder Überweisung
durch den Kunden. Im Einzelfall behält sich
[OuterOffice]
vor,
Leistungen per Vorkasse
oder Nachnahme durchzuführen.
[OuterOffice]
steht das Recht zu, in
Verzug befindliche
Kunden von weiteren Dienstleistungen auszuschließen,
auch wenn entsprechende
Verträge abgeschlossen wurden.
Preisänderungen,
Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
3. Eigentumsvorbehalt
[OuterOffice]
behält sich das Eigentum an den dem Kunden
erbrachten
Dienstleistungen und Lieferungen bis zur vollständigen
Bezahlung vor. Telefonische,
per eMail oder anhand des "Arbeitsvertrages" erteilte Liefer- und Leistungsvereinbarungen
sind gleichermaßen verbindlich.
Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich per Post, E-Mail oder Fax.
Vereinbarte Lieferzeit
beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung.
Sind erforderliche, notwendige Angaben und
Unterlagen nicht
rechtzeitig vorhanden, verlängert sich die Frist entsprechend. Der
Kunde
ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der zugesagten Lieferfrist
[OuterOffice] eine Nachfrist
zu setzen. Wird die Nachfrist
nicht eingehalten, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.
[OuterOffice] ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn,
ausdrücklich
ist etwas anderes vereinbart worden. Im Falle
technischer Betriebsstörungen, eines Streiks
oder höherer Gewalt
hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz oder Verzugsschaden
bei
Nichterfüllung oder Lieferverzögerung der Leistung.
4.
Datenschutz
Die
vertrauliche Behandlung
der uns überlassenen Daten und Unterlagen
ist für [OuterOffice]
selbstverständlich; auf Wunsch
fügen wir der Auftragsbestätigung
eine Datenschutzerklärung entsprechend der Grundlage des Datenschutzgesetzes (BDSG)
und des Informations- und Telekommunikationsgesetzes (IuTDG) bei.
5. Rücktritt
Tritt der Kunde von einem bereits erteilten und rechtskräftigen
Auftrag von Dienstleistungen
zurück, so muss der Kunde für den
entgangenen Gewinn bzw. schon erstellte Schreibarbeiten
eine
pauschale Entschädigung des kalkulierten Rechnungsbetrages zahlen.
6. Gewährleistung,
Haftungsausschluss
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen
gemeldet werden.
An den Leistungen darf nichts geändert
werden, da sonst
der Gewährleistungsanspruch entfällt.
Die Gewährleistung
ist auf Nachbesserung oder
Ersatzleistung beschränkt. Bei
nicht zufrieden
stellender Nachbesserung oder Ersatzleistung
ist der Kunde
berechtigt, eine Minderung des
vereinbarten Preises zu verlangen (maximal 20% des vereinbarten
Preises. Für Fehler in
Schreibarbeiten wird
keine Haftung übernommen.
7. Erfüllungsort,
Gerichtsstand
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die
restlichen
Bedingungen weiterhin wirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Offenbach (Main).
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